Sozialpädagogischer Bereich

Allgemeine AngabenGrundsätze der pädagogischen ArbeitElternarbeit und BeschwerdemanagementQualitätsentwicklung und Evaluation

Sozialpädagogischer Bereich

der Ganztagsgrundschule Rastpfuhl

Im Knappenroth 4
66113 Saarbrücken

Kontakt

Michael Haitz (Einrichtungsleitung)
Nike Bergmann (Stellvertretung)

Tel:       0681 905-6408
eMail: 

Träger

Landeshauptstadt Saarbrücken

Landeshaupstadt Saarbrücken
Amt für Kinder und Bildung

Dudweilerstraße 41
66111 Saarbrücken


1 Allgemeine Angaben

1.1 Der Träger und seine Leitlinien

Bildung gehört zu den Schlüsselfaktoren für individuelle Lebenschancen und selbstbestimmtes Handeln. Die kommunale Bildungslandschaft der Landeshauptstadt verfügt über ein breites Spektrum an Angeboten.Landeshauptstadt Saarbrücken

Arbeiten mit Werkzeug

Als Schulträger der Grundschulen hat die Landeshauptstadt Saarbrücken als 1. Kommune im Saarland im Jahr 1988 eine Ganztagsgrundschule in gebundener Form an den Start gebracht.

Inzwischen hat das städt. Amt für Kinder und Bildung an 5 Standorten in gebundener, 4 in freiwilliger und an einem in offener Form die Trägerschaft von Sozialpädagogischen Bereichen im Ganztagsbetrieb übernommen.

Wir reden bewusst von „Sozial-Pädagogischen Bereichen, denn im Sinne „Wir sind eine Schule“ bildet das Lehrerinnen- und Lehrerkollegium einerseits und das Sozial-Pädagogische Team andererseits das Pädagogische Gesamt-Team der Schule ab. Durch konzeptionell/institutionelle Verzahnung der Berufsgruppen findet zum Teil ganztägige Kooperation auf Augenhöhe statt. Durch diese Kooperationen findet der vormittägliche Unterricht nicht losgelöst vom Nachmittagsbetrieb statt.

1.2 Rahmenbedingungen

1.2.1 Auftrag und gesetzliche Grundlagen

Ein Kooperationsvertrag zwischen der Landeshauptstadt Saarbrücken und dem Land regelt auf der Basis des KJHG und des Schulordnungsgesetzes die dauerhaft eingerichtete Kooperation von Jugendhilfe und Schule im Rahmen eines integrierten, ganzheitlichen und präventiven Ansatzes.

Dieser Ansatz beinhaltet eine gleichgewichtige Förderung des schulischen und sozialen Lernens der Schülerinnen und Schüler der Ganztagsgrundschule Rastpfuhl innerhalb der Schulpflichtzeit.

Der integrierte Hort der Gebundenen Ganztagsschule (GTGS) Rastpfuhl ist als erweitertes, außerschulisches Angebot nach dem Saarländischen Kinderbetreuungs- und Bildungsgesetz (SKBBG) zu sehen. Hierin wird zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf nach dem Unterrichtsende ein pädagogisches  Angebot vorgehalten, das jedem Kind angemessene Bildungs- und Entwicklungschancen ermöglicht. Zudem soll das qualifizierte pädagogische Personal eine positive Erziehung und Sozialisation auf Grundlage des pädagogischen Konzeptes der Einrichtung sicherstellen und durch die Bereitstellung von strukturellen und situativen Lern- und Bildungswelten den Kindern eine erfolgreiche Integration in die Gesellschaft gewährleisten sowie Entwicklungsrisiken frühzeitig entgegenwirken.

1.2.2 Lage und Zielgruppe der Einrichtung

 Lage:
Die Ganztagsgrundschule befindet sich in einem Saarbrücker Wohngebiet direkt neben einem Einkaufszentrum, inmitten der beiden Stadtteile „Oberes Malstatt“ und „Rastpfuhl“.

 Zielgruppe:

-Allgemein-

  • Ca. 200 Schülerinnen und Schüler der Ganztagsgrundschule Rastpfuhl, deren Eltern und Lehrerinnen und Lehrer
  • Zeitgleich besuchen täglich bis zu 70 Kinder die Freizeiträume des Sozialpädagogischen Bereiches im 3. Unterrichtsblock und nutzen das päd. Angebot. Im Laufe der Woche durchwandern alle 200 Schüler dieses freizeitpädagogische Angebot.
  • Begleitung aller 8 Klassen beim Mittagessen in 3 Speiseräumen

-Integrierter Hort-

  • 80 Schüler der Schule, die den integrierten Hort täglich bis 18:00 Uhr besuchen
  • Weitere 50 Schüler der Schule, die an Freitagen und an Tagen mit verkürztem Unterricht bis 15:45 das Freitagsangebot wahrnehmen.
  • Bis zu 80 Kinder, die das Ferienangebot nutzen

Sozialraum: Distrikt 126 Rastpfuhl

 Sozialraumanalyse Rastpfuhl

Auf dem Rastpfuhl leben insgesamt 5225 Menschen, davon 2755 weiblich und 2470 männlich. (Bevölkerungsstand 2020) Im Vergleich betrachtet, macht das 2,86% der Gesamtbevölkerung von der Landeshauptstadt Saarbrücken aus, bzw. 17,8% der Bevölkerung des Stadtteil Malstatt. 49,09% der hier lebenden Menschen sind zwischen 18 und 59 Jahren alt. Der Anteil der Kinder von 0 bis 5 Jahren liegt bei 5,2%, der Kinder zwischen 6 bis 17 Jahren bei 9,72%. Der Anteil der älteren Bevölkerung ab 60 Jahren liegt bei 35,98%. Dieser Anteil ist im Vergleich zu Saarbrücken (28,28%) oder Malstatt (27,03%) höher.

In der folgenden Sozialraumanalyse wird die Bevölkerung des Rastpfuhl anhand von drei weiteren Charakteristiken dargestellt: der im Beschäftigungsgrad, dem Migrationshintergrund und den Haushaltstypen. Die folgenden Daten basieren auf dem Bevölkerungsstand 2018. (Gesamtbevölkerung Rastpfuhl, Stand 01.01.2018: 5152 Menschen/ Stand 31.12.2018: 5133)

Beschäftigungsgrad:
56,1% der 15 – 65-Jährigen auf dem Rastpfuhl befinden sich in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Das ist mehr als im Gesamtvergleich mit Saarbrücken, hier liegt der Beschäftigungsgrad bei 51,5% der Altersgruppe, bzw. gegenüber Malstatt mit 48,8%. Von diesen 1711 Menschen haben 58,7% einen Berufsabschluss (Saarbrücken: 52,8%; Malstatt: 53,6%) und 21,0% einen akademischen Abschluss (Saarbrücken:22,3%; Malstatt: 14,6%).

Arbeitslos sind hier 5% der 18 – 64 Jährigen. Die Arbeitslosenquote ist geringer als in Gesamt-Saarbrücken oder dem Stadtteil Malstatt. Hier liegt diese bei 11,8%.

Migrationshintergrund:
Auf dem Rastpfuhl leben von 5133 Menschen (Stand 31.12.2018) 1297 Menschen mit Migrationshintergrund. Im Vergleich zu Saarbrücken (32,4%) und vor allem Malstatt (42,4%) ist der prozentuale Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund mit 25,3% eher gering. Zu den 1297 Menschen zählen 626 Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, worunter wiederum 394 Menschen Zugereiste aus  außereuropäischen Ländern sind. Aktuell an der Ganztagsgrundschule Rastpfuhl sind 33 Kinder mit Migrationshintergrund.

Haushaltstypen:
Auf dem Rastpfuhl gibt es insgesamt 2829 Haushalte. 51,7% dieser sind Ein- Personen-Haushalte. 12,1 % der Haushalte setzen sich aus Familien oder Paaren mit Kindern zusammen. 4,0% der Menschen leben alleinerziehend mit ein, zwei oder mehreren Kindern zusammen. Im Vergleich zu Saarbrücken entspricht dieser Wert auch dem von Saarbrücken mit 4,3 %, im Stadtteil Malstatt liegt der Anteil Alleinerziehender bei 5,8%.

Quellen:
Landeshauptstadt Saarbrücken: Amt für Entwicklungsplanung, Statistik und Wahlen (2019): Stat.Info. Daten Analysen, Trends 1/19. Die Bevölkerung Saarbrückens im Jahr 2018. Abrufbar unter URL: https://www.saarbruecken.de/media/download-5d21f25d29f35 (Aufgerufen am 14.3.2020)

Landeshauptstadt Saarbrücken: Amt für Entwicklungsplanung, Statistik und Wahlen (2020): Stat.Info. Daten Analysen, Trends Januar/18. Abrufbar unter URL: https://www.saarbruecken.de/media/download-584ac5270004f (Aufgerufen am 14.3.2020)

Landeshauptstadt Saarbrücken: Amt für Entwicklungsplanung, Statistik und Wahlen (2020): März. Bevölkerungsbestand 31.3.2020. Abrufbar unter URL: https://www.saarbruecken.de/media/download-5d1f46edba24b (Aufgerufen am 14.04.2020)

1.2.3 Anzahl und Qualifikation des Personals

1 Sozialpädagogischer Leiter (Vollzeit/ Staatlich anerkannter Erzieher, Zertifizierter Motopädagoge (ak`M) und FK für Bildungswesen und Sozialmanagement in der frühen Kindheit)

1 stellv. Sozialpädagogische Leiterin (Vollzeit/ Staatlich anerkannte Erzieherin, Dipl. Oecotrophologin (FH))

4 Staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher (Teilzeit)

1 Staatlich anerkannter Erzieher, FK für Inklusionspädagogik (Teilzeit)

1 Staatlich anerkannte Erzieherin, Naturpädagogin (Teilzeit)

1 BerufspraktikantIn

1 VorpraktikantIn

Praktikantinnen und Praktikanten

Ferienangebote 2022 für Kinder mit Hortplatz 1.2.4 Zeitlicher Rahmen

a) Schule: 8:00 – 15:45 Uhr, außer freitags bis 12:20 Uhr

b) Hort: 15:45 – 18:00 Uhr, außer freitags von 12:20 – 18:00 Uhr, an Tagen mit verkürztem Unterricht von 10:30 Uhr bis 18:00 Uhr (Ferienbetreuung inbegriffen)

c) Freitagsplatz: An Freitagen sowie Tagen mit verkürztem Unterricht von Schulende bis 15.45 Uhr (keine Ferienbetreuung inbegriffen)

d) Ferienangebot: Für Kinder, die im Hort angemeldet sind,  von 8:00  bis  18:00 Uhr

1.2.5 Kostenstruktur

  • Die GTGS Rastpfuhl ist eine kostenfreie Angebotsschule
  • Der Besuch des Hortes ist beitragspflichtig: 1. Kind 31,- € (Stand 7/23)
  • Der Besuch des Freitagangebotes ist beitragspflichtig: 1. Kind 7,- € (Stand 7/23)
  • Die Mittagsbeköstigung ist kostenpflichtig: 4,40 € pro Mahlzeit (Stand 7/23)
  • Das Hort- und Freitagsangebot ist ausschließlich den Schülerinnen und Schülern der GTGS-Rastpfuhl vorbehalten

1.2.6 Mittagessen

  • Die Kinder erhalten ein nährstoffoptimiertes Mittagessen nach den Richtlinien der DGE. Hierzu sind die gebundenen Ganztagsgrundschulen gesetzlich verpflichtet.
  • Die warme Mahlzeit wird durch einen Caterer angeliefert und durch das Küchenpersonal angereicht.
  • Die pädagogische Gestaltung der Essenssituation wird von der Steuergruppe „Schulverpflegung“ erarbeitet und von den zur Essensaufsicht eingesetzten Erzieher-Innen und Lehrer-Innen umgesetzt.
  • Die Teilnahme am Mittagessen ist für alle Kinder verpflichtend.
  • Die Kosten betragen 4,40 € je Essen (Stand 7/23)

1.2.7 Der Hort

Der Sozialpädagogische Bereich der GTGS-Rastpfuhl  bietet im Anschluss an den verpflichtenden Schulunterricht einen integrierten Hort  für max. 80 Kinder an.
Die Kinder werden von den Fachkräften des Sozialpädagogischen Bereiches begleitet.

Dieses Angebot ist kostenpflichtig, es beinhaltet ein Ferienangebot und bedarf eines Vertragsabschlusses.

1.2.8 Das Freitagsangebot

An Freitagen und Tagen mit verkürztem Unterricht stehen 50 zusätzliche Plätze im Sozialpädagogischen Bereich zur Verfügung. Die Ferienbetreuung ist nicht inbegriffen.

Der zeitliche Rahmen erstreckt sich von Schulende bis 15:45 Uhr.

Auch hier werden die Kinder von den Fachkräften des Sozialpädagogischen Bereiches begleitet.

Dieses Angebot ist kostenpflichtig und bedarf eines Vertragsabschlusses.

1.2.9 Das Ferienangebot

  • Das Ferienangebot ist bei Kindern, die einen vollen Hortplatz haben, inbegriffen.
    Bitte beachten Sie, dass Kinder mit einem „Freitagsplatz“ sowie Kinder, die kein außerschulisches Betreuungsangebot nutzen, keinen verbindlichen Anspruch auf die Teilnahme am Ferienprogramm haben.
  • Der zeitliche Rahmen erstreckt sich montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
  • Bei Nicht- Teilnahme an einzelnen Tagen kann das Mittagessen bis 8:45 Uhr abbestellt werden.
  • Das Ferienprogramm findet in den Freizeiträumen der Schule statt.
  • Die Programmgestaltung beinhaltet Aktivitäten und Ausflüge die i.d.R. am Infoboard ausgewiesen werden. Hier können sich die Kinder auch für Kleingruppenaktivitäten eintragen.
  • Eine Übersicht, an welchen Tagen ein Ferienangebot stattfindet, hängt im sozialpädagogischen Bereich aus.

 Kurzzeitplätze innerhalb der Ferien:

  • Dieses Angebot richtet sich an Eltern ohne Betreuungsalternative in den Ferien; es gilt nur für den Fall, dass freie Plätze vorhanden sind.
  • Die Vergabe erfolgt nur wochenweise, es werden 30,-€ pro Woche berechnet.
  • Hierzu ist es notwendig, sich bis spätestens drei Wochen vor Beginn der anstehenden Ferien vormerken zu lassen.
  • Jüngere Kinder haben im Nachrückverfahren Vorrang.

1.2.10 Schließzeiten:

Die Schließzeiten der Einrichtung erstrecken sich i.d.R. wie folgt:

  • Über die letzten drei Wochen der Sommerferien
  • Die letzte Woche der Herbstferien
  • Vier Tage innerhalb der Osterferien
  • Bei Gemeinschaftsveranstaltungen der Schule
  • An pädagogischen Tagen

Eine Übersicht aller Schließtage hängt im sozialpädagogischen Bereich aus.

1.3 Aufnahmekriterien

1.3.1 Neuaufnahme in den Hort / Freitagsbetreuung zu Schuleintritt

  • Nur Kinder, die einen Schulplatz nach dem Aufnahmeverfahren zugewiesen bekamen und angenommen haben
  • Anmeldeverfahren/Platzzusage erfolgt im Mai
  • Aufnahmekriterien und die damit einhergehende Reihenfolge erfolgt sinngemäß der Satzung zur Schulaufnahme und dem Ergebnis des Aufnahmeausschusses, der i.d.R. zu Anfang des Kalenderjahres stattfindet.
  • Folgende Kriterien finden Anwendung:
    • Schulbezirk
    • Nachgewiesener Arbeitsumfang
    • Alleinerziehend
    • Geschwisterregelung
  • Andere Schulbezirke:
    • Geschwisterregelung
    • Keine vergleichbaren Ganztagesangebote im Bezirk
    • Arbeitsumfang
    • Alleinerziehend

Bei Aufnahmewunsch unterjährig muss der Verbleib auf der Warteliste zum Schuljahreswechsel jeweils erneut beantragt werden.

(Auch hier gilt das Prinzip „jüngere vor älteren Schülern“ -jahrgangsbezogen- unter Beachtung sozialer Kriterien wie z.B. Berufstätigkeit.)

1.3.2 Aufnahmen im laufenden Schuljahr in den Hort oder zur Ferienbetreuung

Anspruch auf Ferienbetreuung haben Kinder mit vollem Hortplatz. Der Bedarf wird vier Wochen vor Ferienbeginn schriftlich abgefragt.

Kinder mit Freitagsplatz/andere Schüler können für 30,- € pro angefangene Ferienwoche einen Patz für die Ferienbetreuung buchen, sofern Plätze frei sind.

  • Nur Kinder der Schule
  • Nur bei freien Plätzen durch Unterbelegung oder
  • bei ungenutzten Plätzen durch Hortkinder und damit verbundener schriftlichen Abmeldung dieser während der jeweiligen Ferienbetreuung
  • Rangfolge der Aufnahme:
    • Jüngere vor älteren Schülern (klassenstufenbezogen)
    • Berufstätigkeit der Eltern
    • Geschwister
    • Notsituation (z.B. Pflege)

Es ist notwendig, den Bedarf für einen Ferienplatz vier Wochen vor Ferienbeginn anzuzeigen (z.B. via E-Mail an ).

Die Zu-/Absage erfolgt dann drei Wochen vor Ferienbeginn, wenn die Abfrage der Teilnehmenden Hortkinder ausgewertet ist.

Eine spätere Anmeldung kann nicht mehr berücksichtigt werden, weil die Programmplanung, Personalisierung und Essensbestellung zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen ist.

1.4 Bildungsverständnis und Bild vom Kind

Bildung ist ein aktiver, sozialer, sinnlicher und kultureller Prozess der Aneignung der Welt. Kinder haben eine intrinsische Motivation. Sie wollen sich ein Bild von sich, anderen und der Welt durch eigenen Antrieb machen. Dies gelingt ihnen vor allem auch durch soziale Interaktion. Innerhalb der Einrichtung hat hier das Interagieren mit anderen Kindern einen besonderen Stellenwert. Im Spiel hat das Kind die Möglichkeit ko-konstruktive Prozesse mit anderen Kindern einzugehen und  sich dadurch weiter zu entwickeln. Es wird ein Grundstein für eine gute Lernkompetenz und das lebenslange Lernen des Kindes gelegt.

Nicht nur andere Kinder, sondern auch Erzieher als Bezugspersonen geben hier Impulse, die das Kind in seinen Bildungsprozessen unterstützen. Wir möchten Kinder dazu ermutigen, sich in verschiedenen Feldern auszuprobieren. Sie sollen die Möglichkeit haben, verschiedenen Interessen nachzugehen bzw. diese zu entwickeln  und außerdem in ihrer sozialen Kompetenz wachsen.

1.4.1 Bild vom Kind

„Kinder haben Potenziale und Fähigkeiten in sich und steuern ihre Entwicklung selbst in Auseinandersetzung mit der Umwelt. Die Erziehenden sind begleitend und unterstützend tätig. Kinder sind eigenaktive Konstrukteure ihrer Entwicklung.“

Vollmer, K. (2012): Bild vom Kind in Vollmer K.: Fachwörterbuch für Erzieherinnen und pädagogische Kräfte. Freiburg: Verlag Herder, S. 12

Für uns bedeutet dies, dass wir den Kindern eine Hilfestellung für ihre autonome Entwicklung bieten. Wir beobachten und greifen gemäß dem Situationsansatz Schlüsselsituationen auf, um es den Kindern zu ermöglichen ihre Potenziale zu entfalten. Das Kind kann sich mit seiner Umgebung, Situationen, Menschen und Gegenständen im individuellen Tempo und nach seinem Interesse auseinandersetzen. Es lernt dadurch, sammelt also Wissen, und entwickelt seine Persönlichkeit, Interessen und Einstellungen sowie Beziehungen. Wichtig für die Entwicklung sind hierbei verlässliche Beziehungen, was wir den Kindern auch durch unser Bezugserziehermodell bieten möchten.

2 Grundsätze der pädagogischen Arbeit

2.1 Raumkonzept: Pädagogisch gestaltete Räume und Spielbereiche

Kinder im Seilgarten Das Thema Raum spielt im Sozialpädagogischen Bereich eine sehr große Rolle. Das Raumkonzept des Sozialpädagogischen Bereichs bietet den Kindern gemäß ihres Entwicklungsstandes Räume, in denen sie frei und eigenverantwortlich Situationen gestalten können, aber auch Räume in denen immer Erzieher anwesend sind.

Durch eine Vielzahl unterschiedlich großer Räume wird den Kindern die Möglichkeit eröffnet ihren jeweiligen Interessen nachzugehen, sich auszuprobieren und Erfahrungen zu sammeln.

Manche Räume sind sehr verwinkelt, sie ermöglichen das Spielen auf unterschiedlich hohen Ebenen oder aber auch die Möglichkeit sich bei Bedarf zurückzuziehen. Nach Richard Hammer entspricht das einem „demokratisch partnerschaftlichen Erziehungsstil“, ermöglicht „Freiheit und Ungezwungenheit“ sowie ein „ungestörtes und lebendiges Nebeneinander“ bei verschiedenen Aktivitäten. (Hammer 2001, S. 132)

Jeder Raum hat seinen eigenen Namen und unterschiedliche Funktionen.

Das Kindercafé ist die zentrale Anlaufstelle für Kinder, Eltern und Lehrer. Hier kann man Gesellschafts- und Tischspiele spielen, auf der Couch Bücher oder Comics lesen oder Zwischenmahlzeiten zu sich nehmen. Durch die eingebaute Küche ist es möglich, Koch- und Backangebote zu veranstalten. Um einen Überblick zu behalten, welches Kind sich in welchem Raum aufhält, hat jedes Hortkind einen Magneten mit seinem Namen oder dem Gesicht darauf, dass es an eine Pinnwand, auf der die verschiedenen Räume abgebildet sind, anstecken kann.

Neben dem Kindercafé befinden sich die Kinderwohnung und die Villa Kunterbunt. Die Kinderwohnung besitzt einen Verkaufsladen, eine Spielküche und eine eigene Verkleidungsecke. Die Villa Kunterbunt ist mit unterschiedlichen Holzhäuschen ausgestattet, die ein Spielen auf verschiedenen Ebenen ermöglichen. Beide Räume bieten den Kindern die Möglichkeit, Rollenspiele auszuüben und stützen das Raumkonzept des Sozialpädagogischen Bereichs, da die Kinder hier frei von Erwachsenen und unter Eigenverantwortung ihre Situationen gestalten. Die Kinder sind auch jederzeit dazu angehalten, sich bei Bedarf, Hilfe von den Erzieher-innen einzufordern.

Darüber hinaus gibt es im Erdgeschoss noch den Werkraum, welcher mit Kinderwerkbänken, Werkzeugen und verschiedenen Werkmaterialien aus Holz oder anderen Naturmaterialien ausgestattet ist. Hier werden angeleitete Kreativangebote durchgeführt, die Kinder können jedoch frei entscheiden, mit welchen Materialien sie etwas erstellen wollen. Dabei bekommen sie, wenn nötig, Hilfestellung von den dort anwesenden Erzieher-innen oder erfahreneren Kindern. Der Raum soll bei den Kindern eine positive Einstellung gegenüber Werkzeugen und leichten Maschinen schaffen sowie die Motivation zum selbstständigen Erschaffen von Dingen steigern. Zusätzlich gibt es noch eine Mädchen- und Behindertentoilette im Erdgeschoss.

Der Flur kann ebenfalls als Aktivbereich benutzt werden, da er über eine Tischtennisplatte im Erdgeschoss und einen Tischkicker im ersten Stock verfügt. Zudem hängen an den Wänden viele Bilder und Anschauungsmaterialien die sich mit verschiedenen Themen befassen. Im ersten Stock gibt es den Bewegungsraum, dieser ist mit verschiedenen Materialien zur Durchführung psychomotorischer Bewegungseinheiten ausgestattet. Die Kinder haben die Möglichkeit, frei mit diesen Materialien zu spielen.

Des Weiteren befindet sich das Erzieherbüro auf dieser Etage.

Nebenan befindet sich das Spielzimmer, welches von den Kindern zum Malen, Basteln, Gestalten, aber auch für angeleitete Kreativangebote genutzt wird. Zusätzlich gibt es verschiedene Freispielmöglichkeiten mit Boden- und Tischspielbereichen. Dort stehen den Kindern z.B. ein Puppenhaus, Sachbücher, Bauklötze usw. zur Verfügung. Darüber hinaus ist der Raum mit einem Puppentheater ausgestattet, mit dem die Kinder Theaterstücke proben und aufführen können.

Neben dem Spielzimmer befindet sich der Gruppenraum. Dieser ist ausgestattet mit einer Bühne, Lichtanlage, einer Musikanlage und einem Verkleidungsschrank. Hier bietet sich die Möglichkeit, selbsterprobte Theater-, Tanz- und Musikaufführungen durchzuführen.

Im Gruppenraum selbst befindet sich durch eine Tür getrennt noch der Mediationsraum in dem die Ausbildung der Schülerstreitschlichter stattfindet und Mediationen durchgeführt werden. Zusätzlich gibt es noch eine Jungentoilette auf der oberen Etage.

Ein weiterer wichtiger Bereich ist das Außengelände. Dieser Teil der GTGS Rastpfuhl ist nochmal in verschiedene Bereiche unterteilt. Auf dem Schulhofbereich stehen zwei Basketballkörbe, mehrere Schaukeln und ein Metallcontainer in dem sich verschiedene Außenspielgeräte befinden, die die Kinder sich bei Bedarf ausleihen können. Zusätzlich gibt es noch ein Fußballfeld mit 2 Torwänden, einen Sandkasten mit einem Spielhaus und diversen Sitzmöglichkeiten. Auf der anderen Seite des Schulhofs befindet sich ein großer Sandbereich auf dem ein Klettergerüst steht. In einem weiteren Bereich gibt es viele Haselnusssträucher und Holzgebilde. Dort bietet der Schulhof den Kindern die Möglichkeit auch auf dem Schulhof ohne ständiges Beisein von Erwachsenen zu spielen und Eigenverantwortung zu übernehmen.

2.2 Umgang mit dem Thema Freiheit & Verantwortung

Wie zuvor beschrieben halten wir für die Kinder eine Vielzahl von pädagogisch ausgestalteten Spielbereichen vor. In einigen Bereichen finden pädagogisch angeleitete Angebote statt. Die Kinder können frei wählen, welche Bereiche sie nutzen wollen. Wir agieren hier mit dem sogenannten Raum- Personenkonzept.

Das bedeutet, dass die Aufsichtspflicht dadurch abgedeckt ist, dass an den Kindern bekannten Stellen Fachpersonal verortet ist, damit immer Ansprechpartner zur Verfügung stehen, wenn Kinder Hilfe, Unterstützung oder Anregung brauchen.

Darüber hinaus werden  die verschiedenen Spielbereiche in angemessenen Abständen durch Rundgänge beobachtet.  Die Kinder werden dazu angehalten, Erziehungspersonal aufzusuchen und bei Bedarf um Unterstützung zu bitten.

In Schlüsselbereichen  wie Kindercafé, Spielzimmer, Werkraum mit Werkzeugen oder auch Schulhof bei hoher Frequenz finden die Kinder ständig erwachsene Ansprechpartner.

Wir wollen es den Kindern  bewusst ermöglichen, sich frei zu entwickeln, auch ohne ständige Beaufsichtigung. Hier geht es um das Thema Freiheit & Verantwortung. Ähnlich wie Kinder zuhause alleine oder mit Freunden in ihrem Kinderzimmer spielen dürfen, können auch bei uns Kleingruppen von maximal sechs Kindern ohne permanente Aufsicht in Rollenspielräumen wie der Kindervilla dem Bewegungsraum, dem Gruppenraum oder der Kinderwohnung spielen. Sollten die Kinder Hilfe benötigen oder Streit bekommen, ist im Nebenraum eine Fachkraft anzutreffen.

Wir wollen den Kindern hierdurch eine altersgemäße Entwicklung ermöglichen.

Sie sollen lernen Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen, Konflikte selber zu lösen oder sich aktiv Hilfe von Erwachsenen einzufordern.

Gleiches gilt für das Spielen von Kleinstgruppen auf dem Schulhof. So wie sich Kinder im Grundschulalter oft ihr Wohngebiet mit dem Fahrrad erobern, können die Größeren auch mal alleine auf dem Schulhof spielen und sich das Schulgelände erobern. Natürlich wird das Spiel im Außengelände durch Rundgänge oder durch Beobachtungen durch das Fenster beaufsichtigt. Der Außenbereich ist ständig personalisiert sobald mehr als eine Kleingruppe von maximal sechs Kindern auf dem Schulhof spielen.

Es ist den Kindern untersagt ohne Erwachsene den Schulhof zu verlassen.

Diese Schul- und  Hortregel wird eindeutig mit den Kindern besprochen.

In diesem Zusammenhang weisen wir ausdrücklich auf die vertraglich ausgewiesene Mitwirkungspflicht der Eltern hin. Bitte unterstützen sie unsere Arbeit und erklären ihren Kindern, dass sie das Schulgelände nicht verlassen dürfen und dass sich die Kinder an das Erziehungspersonal wenden, sobald sie Hilfe, Unterstützung oder Versorgung brauchen.

2.3 Materielle Bedingungen

Die Auswahl der Materialien trägt maßgeblich zur Beeinflussung der Lebenswelt der Kinder bei. Es ist wichtig, dass die Materialien einen Aufforderungscharakter haben, den Kindern den Anreiz bieten, Neues auszuprobieren und sie vor altersgemäße Herausforderungen stellen. Neben dem Aufforderungscharakter ist es wichtig, dass die Materialien stabil sind und Kindern eine Beständigkeit bieten. Da Kinder ihre „Sicherheit, die sie für die Gestaltung ihres Lebens brauchen“, aus der Stabilität ihrer materiellen Umwelt beziehen, bestehen zum Beispiel alle Möbel im Sozialpädagogischen Bereich aus massivem Holz und bieten dadurch eine „haltende Umwelt“. (Hammer 2001, S. 169) Darüber hinaus stehen den Kinder aber auch eine Vielzahl weicher und kuscheliger Materialien zur Verfügung, um sich zu „umhüllen“, „einzuschließen“ und „um die Wärme des eigenen Körpers zu spüren“ (ebd.) So wird den Kindern nicht nur ein Gefühl von Halt, sondern auch von Geborgenheit vermittelt. Vor allem im Werkraum und im Spielzimmer wird darauf geachtet, dass die Kinder genügend Materialien haben, um ihr kreatives Denken zu fördern und ihnen die Möglichkeit zu bieten Dinge nach ihren Vorstellungen frei zu kreieren.

2.4 Grundlegende Übereinkünfte innerhalb der Schulgemeinschaft

Die Ganztagsgrundschule Rastpfuhl ist eine Schule für alle Schüler.

Kinder leben und lernen an unserer Schule.

Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft beachten folgende Übereinkünfte:

  • Respektvoller Umgang
  • Achtsamkeit und Wertschätzung
  • Kooperationsbereitschaft
  • Verlässlichkeit

2.5 Grundlegende Inhalte der Arbeit des Sozialpädagogischen Bereiches

Die Schwerpunkte liegen in den Bereichen: Förderung, Beratung und Beaufsichtigung.

2.5.1 Innerhalb des intergrierten Hortes

  • Unsere pädagogische Arbeit orientiert sich am Saarländischen Bildungsprogramm und erstreckt sich über die Bereiche: Körper, Bewegung und Gesundheit; Soziale und kulturelle Umwelt; Werteerziehung; Sprache und Schrift; Bildnerisches Gestalten; Musik; Mathematische Grunderfahrungen; Naturwissenschaftliche und technische Grunderfahrungen
  • Elterngespräche jederzeit bei Bedarf; Entwicklungsgespräche; Unterstützung und Beratung in schulischen und erzieherischen Belangen, Tür und Angel- Gespräche

2.5.2 Innerhalb des Schulbereiche

  • Beaufsichtigung und Begleitung der Schülerinnen und Schüler bei der Mittagsbeköstigung in der „Ungebundenen Freizeit“ (12:20 – 13:50 Uhr) sowie beim Freispiel während der Hof- und Pausenaufsicht
  • Sozialpädagogische Arbeit im Unterricht, teilweise in Gruppenarbeit, in offenen Gruppen und in Förderbändern
  • Ausbildung von Schülermediatoren
  • Fachberatung und Unterstützung der Lehrkräfte in Einzelfragen des Bildungs- und Erziehungsauftrages, Fallbesprechungen
  • Kindgerechte, anregende und fördernde Lern- und Lebensbedingungen schaffen, positives Schulklima gestalten
  • Kooperation mit weiteren Einrichtungen der Jugendhilfe (u. a. Jugendamt)
  • Absprachen mit der Schulleitung, Personaleinsatz im Vertretungsfall, Fachlicher Austausch, Reflexion
  • Teilnahme an Dienstbesprechungen, Gremien der Schule, Arbeitsgruppen

2.6 Besonderheiten unserer pädagogischen Arbeit

2.6.1 Partizipation

Entwicklungspsychologische Bedürfnisse bzw. Interessen der Kinder stellen grundsätzlich den Ausgangspunkt für pädagogische Angebote der Primarbildung der LHS dar und werden durch den situativen Ansatz aufgegriffen. Kinder ernst zunehmen bedeutet, Beteiligungsprozesse bewusst in der pädagogischen Arbeit vorzusehen (wie z.B. Essensliste führen, Raumgestaltung, Spielgestaltung). Die pädagogische Fachkraft in den städtischen Horten unterstützt das Kind seine Interessen zu erkennen, angemessen und mit Ausdauer zu vertreten, Aushandlungsprozesse einzuüben, aber auch im angemessenen Umgang mit Frustrationen.

Schüler gestalten ihr Lern- und Lebensumfeld aktiv und selbstbestimmt mit. Kinder haben immer die Möglichkeit, Anregungen/Beschwerden gegenüber den pädagogischen Fachkräften zu äußern, dies ist konzeptionell in der jeweiligen Einrichtung verankert. In den jeweiligen Einrichtungen gibt es die Möglichkeit für Kinder, in z.B. Kinderkonferenzen, Ideenkasten, etc. ihr Anliegen zu kommunizieren.

2.6.2 Mediation

An der GTGS-Rastpfuhl werden seit dem Jahr 2005 Schülermediationen angeboten. Hierzu werden in jedem Schuljahr ca. 12 Schüler und Schülerinnen der 3. Jahrgangsstufe zu Schüler- Streitschlichtern ausgebildet.
Die Ausbildung der Kinder liegt in der Verantwortung des Sozialpädagogischen Bereiches. Die Tätigkeit als Mediator wird auf dem Zeugnis dokumentiert.

2.6.3 Hilfe im Unterricht

Per Kooperationsvertrag ist geregelt, dass ein bestimmtes Kontingent an Wochenstunden von den Städtischen Mitarbeitern im Unterricht oder bei Förderbändern wahrgenommen wird.
Es wird eine Brücke zwischen vormittäglichem Unterricht, Mittagessen, Freizeit und AGs sowie gegebenenfalls der Hortzeit geschlagen. So haben die Kinder eine ihnen vertraute Bezugsperson stets in der Nähe.

Arbeitsschwerpunkte:

  • Den Eingewöhnungsprozess der Erstklässler unterstützen und fördern
  • Unterstützung gruppendynamischer Prozesse
  • Hilfe bei der Freundschaftsfindung
  • Eigene sozialpädagogische Angebote für Teilklassen/ Tischgruppen
  • Sozialkompetenztrainings
  • Psychomotorische Inhalte für einen „Bewegten Unterricht“
  • Musikpädagogische Inhalte
  • Mithilfe bei äußerer und innerer Differenzierung im Unterricht
  • Durchführung von Projekten und Förderbändern
  • Beobachten und Reflektieren von Unterrichtssituationen
  • Beratung von Lehrkräften

2.7 Beobachtung, Dokumentation

Unsere Einrichtung arbeitet nach dem Situationsansatz, bei dem ein Grundsatz darin besteht, Schlüsselsituationen zu identifizieren, durch die das Kind lernen kann. Aufgabe der Erzieher ist es, die Kinder im Alltag zu beobachten. Die Einrichtung hat einen Beobachtungsbogen entwickelt, der auch als Grundlage für Elterngespräche dient. Dabei wird aber nicht für jedes Kind (alle 200 Kinder durchlaufen wöchentlich den Freizeitbereich) ein solcher Beobachtungsbogen ausgefüllt. Die Erzieher tauschen sich im Team über ihre Beobachtungen aus und beratschlagen über weitere Beobachtungen und eventuelle Handlungsmaßnahmen. Im Alltag werden situativ Themen und Interessen von Kindern aufgegriffen.

2.8 Ermöglichung von bedarfsgerechten informellen und non-formalen Bildungsprozessen, welche an den Bildungsbedürfnissen der Kinder anknüpfen

Die GTGS Rastpfuhl begreift sich als Ort des „Lebens und Lernens“. Für die informellen und non-formalen Bildungsprozesse bietet der Freizeit- und Hortbereich ein breites Spektrum.

Zum einen sind durch die verschiedenen Räume diverse Angebote und Spielmöglichkeiten gegeben. Die Kinder können selbstbestimmt kreativ arbeiten oder ihrem Bewegungsdrang auch auf dem Außengelände nachgehen. Entscheidend ist dabei, dass sie selbst bestimmen können, welcher Beschäftigung sie sich widmen. Dadurch können sie ihren Interessen und Themen nachgehen.

Zum anderen sammeln die Kinder soziale Erfahrungen. Sie knüpfen Freundschaften und erleben Konflikte. Sie werden darin unterstützt, Probleme selbstständig lösen zu können. Gerade solche Erlebnisse und Erfahrungen prägen die Kinder nachhaltig in ihrer Entwicklung.  (à Mediation)

2.9 Bildung als Ko-Konstruktionsprozess

„In ko-konstruktiven Prozessen lernen Kinder, wie man untereinander und gemeinsam mit Erwachsenen in einer Lerngemeinschaft Probleme löst, Bedeutungen und das Verständnis von Dingen und Prozessen teilt, diskutiert und verhandelt. Der Schlüssel der Konstruktion ist die soziale Interaktion.“

Quelle: Vollmer, K. (2012): Ko-Konstruktion. In: Vollmer, K.: Fachwörterbuch für Erzieherinnen und pädagogische Fachkräfte. Freiburg: Verlag Herder. S. 104.

Im Freizeit- und Hortbereich haben die Kinder diverse Möglichkeiten,  ko-konstruktive Prozesse einzugehen. Es entstehen beispielsweise Lerngemeinschaften beim Konstruieren auf dem Bauteppich oder dem Aufbau der Murmelbahnen, durch gemeinsames kreatives Arbeiten in Spielzimmer oder Werkraum oder beim Spielen von Gesellschaftsspielen im Kindercafé. Außerdem entstehen Lerngemeinschaften, besonders auch im freien Spiel in den Räumen, in denen die Kinder zu sechst alleine (ohne Erzieher) spielen sowie auf dem Außengelände.

2.10 Bedeutung des Spiels als wichtige Tätigkeit des Kindes

Die Kinder haben im Freizeit- (13:50-15:45 Uhr) und Hortbereich (15:45-18:00 Uhr) die freie Auswahl was, wo und mit wem sie spielen möchten.

Dadurch dass die Kinder ihr Spiel selbst bestimmen und sich Themen widmen können, die für sie gerade wichtig und interessant sind, erfolgt auch das Lernen durch das Spielen selbstbestimmt und dem individuellen Entwicklungsstand entsprechend. Dabei ist beim Spiel immer der Prozess wichtig und nicht das Ergebnis. Spielen ist eine selbstbestimmte Tätigkeit, in der die Kinder ihre Lebenswirklichkeit konstruieren und rekonstruieren. Dabei lernen die Kinder mit allen Sinnen mit starker emotionaler Beteiligung, mit geistigem und körperlichem Krafteinsatz. Sie haben durch das Spiel die Möglichkeit sich mit Personen und Situationen auseinanderzusetzen und sich auszuprobieren. Sie können ihre Schwächen und Stärken entdecken, sich selbst besser kennenlernen, Selbstvertrauen und in verschiedensten Bereichen Handlungskompetenz erlangen.

Im Freizeit- und Hortbereich wird den Kindern eine anregende Umgebung mit diversen Räumen, Materialien und Spielmöglichkeiten angeboten. Das Außengelände bietet Raum für Bewegungsspiele und Naturerfahrungen. Die Erzieher-innen  unterstützen die Kinder in ihrem Spiel, indem sie ihnen Anregungen geben, sie ermutigen und Materialien bereitstellen. Wichtig dabei ist es, das Kind in seinem Spiel zu unterstützen und Impulse zu geben, das Spiel aber nicht zu dominieren.

Die Erzieher beobachten, ob sich Kinder beim Spiel zurückziehen oder in Konflikte geraten und suchen nach Gründen und Handlungsstrategien, um dem zu begegnen. Sie verfolgen das Geschehen in den Freispielräumen, in denen die Kinder ohne Erwachsenen spielen dürfen und unterstützen, wenn notwendig, die Kinder beim Lösen von Konflikten.

2.11 Umgang mit Hausaufgaben

An der GTGS Rastpfuhl werden keine Hausaufgaben gestellt. Die Bezugserzieher leisten einmal wöchentlich im 2. Block „Hilfe im Unterricht“ in ihrer Klasse. Wie diese Hilfe aussieht, ist dabei ganz unterschiedlich, denn sie wird in Absprache mit den Lehrern der jeweiligen Klasse gestaltet. Möglich ist hierbei, dass ein Erzieher mal mit einer Kleingruppe oder einzelnen Kindern darin unterstützt, Schulisches zu bearbeiten, aber auch, dass der Erzieher z.B. mit einer Kleingruppe Spiele auf dem Schulhof spielt oder in dieser Zeit ein Projekt gestaltet.

Das Hauptanliegen bei der „Hilfe im Unterricht“ ist jedoch nicht, dass die Erzieher mit Kindern Schulisches bearbeiten, sondern dass den Kindern den ganzen Tag über eine Bezugsperson als Ansprechpartner zur Verfügung steht, dass also die „Brücke vom Vormittag in den Nachmittag“ steht und die Kinder hier ganztägig begleitet werden.

2.12 Geschlechtsbewusste Gestaltung der Bildungsprozesse

Im Freizeit- und Hortbereich dürfen die Kinder frei entscheiden, welcher Beschäftigung sie nachgehen, wo und mit wem sie spielen möchten. Dadurch bildet sich je nach den Interessen der Kinder wie z.B. Fußball spielen, Verkleiden, Bauen, Werken oder Kreativarbeiten eine heterogene Durchmischung, wobei die Kinder auch flexibel die sich bildenden Spielgruppen und Settings wechseln.

Bei der Mediatorenausbildung achten wir darauf, dass in der 3. Klasse sowohl weibliche als auch männliche Streitschlichter ausgebildet werden, damit die Kinder wählen können, wer ihnen bei der Klärung eines Streits helfen soll.

2.13 Inklusion von Kindern mit Behinderungen/ besonderem Bedarf und spezifischen Verhaltensoriginalitäten (Teilhabegesetz)

In unsere Schule ist Inklusion eine Einstellung. Wir leben Inklusion dahingehend, dass alle Schüler*innen und deren Eltern die Heterogenität unserer Schule bereichern und prägen.

Jeder ist an unserer Schule willkommen egal welche ethnische Herkunft man hat, ob man aus einer bildungsnahen oder bildungsfernen Familie stammt oder ob man eine besondere Begabung oder Beeinträchtigung hat.

Wir finden, dass diese Heterogenität uns ausmacht und uns alle ein Stück näher zusammenrücken lässt. Sie fördert die Aufgeschlossenheit für Neues bzw. Unbekanntes und dadurch wird es bekannt und vertraut. Wir sind alle Menschen, aber auch Individuen, wir können voneinander lernen, wenn wir uns gegenseitig respektieren, und damit Großes erreichen.

In unserem multiprofessionellen Team unterstützen wir uns gegenseitig um alle Kinder so zu fördern und zu begleiten, dass sie selbstbestimmt und sicher ihren weiteren Lebensweg beschreiten können.

Uns liegt viel daran, die individuellen Stärken der Kinder herauszuarbeiten und diese weiter zu fördern. Wir nutzen dazu mehrere Funktionsräume, teilweise permanent von pädagogischem Fachpersonal besetzt, aber auch Freispielräume, in denen die Kinder ganzheitlich ihre kreativen, kognitiven und motorischen Fähigkeiten frei ergründen können.

Der Hort ist sowohl klassenübergreifend als auch stufenübergreifend, was Schüler*innen aller Altersklassen zusammenkommen lässt. Somit können alle voneinander und miteinander lernen.

2.14 Umweltbewusstsein und Sensibilität für Nachhaltigkeit

Unser Außengelände gestaltet sich sehr naturnah mit altem Baumbestand und vielen Büschen und Wiesen. Auch ein schuleigenes Bienenvolk siedelt in unserem Schulgarten. Wir leben gemeinsam mit den Kindern in dieser Natur inmitten der Stadt, so bieten sich zahlreiche Möglichkeiten, die Kinder für Naturschutz und Erhalt der Grünanlagen zu sensibilisieren.

In den Klassen zugeordneten Beeten pflanzen die Schüler Gemüse, Salat und Blumen. Nicht nur das Ernten als Highlight, sondern auch das Pflegen und  Kümmern, schafft Verständnis und Nähe zur Natur.

Die Schüler der schuleigenen Garten AG übernehmen übergeordnete Aufgaben.

Besuche im nahen Urwald vor den Toren der Stadt genau wie dem der Schule zugewiesenem Waldstück sind gerne gewählte Ausflugsziele. Dies gilt für kurze Besuche am Nachmittag, für ganze Schultage aber auch für Projektarbeit inmitten der Natur.  So schnitzen wir z.B. nur mit Totholz. Kinder lernen dass, sie nicht einfach Äste abreißen dürfen.

Wir versuchen den Kindern den Wert von Lebensmitteln nahe zu bringen. Leider ist oft zu beobachten, dass Kinder z.B. Äpfel nur anbeißen und sofort wegwerfen wollen. Dies ist auch bei der übertriebenen Portionierung von Mittagessen zu beobachten. Hier wollen wir entgegenwirken.

Lebensmittel in ihrer Natürlichkeit wollen wir den Kindern durch entsprechend gestaltete Koch- und Backangebote nahebringen.

Das an uns gelieferte Mittagessen enthält in einem bestimmten Rahmen Anteile von Vollwertkost und Lebensmittel aus biologischem Anbau und aus regionaler Herkunft.

Unsere Einrichtung nimmt seit einigen Jahren am Schulobstprogramm teil.

Natürlich beteiligen wir uns an der Mülltrennung, wobei durchaus thematisiert wird, dass Müllvermeidung der nachhaltigere Weg ist.

2.15 Eingewöhnung in den Hort

Bei der Bewerbung/ Anmeldung für die Schule wird gleichzeitig abgefragt, wer Bedarf für einen Hort- oder Freitagsplatz anmelden möchte. Es ist aber auch möglich während des laufenden Schuljahrs bzw. in jeder Klassenstufe Kinder für diese Plätze anzumelden, wenn Kapazitäten vorhanden sind.

Vor der Einschulung  findet ein „ Kennenlernen – Tag“ mit den neuen Erstklässlern statt. Bei diesem Termin sind neben den zukünftigen Klassenlehrer-innen und Lehrer-innen auch schon die Bezugserzieher, die die Klassen beim Eingewöhnungsprozess unterstützen, anwesend.

Pro Klasse gibt es einen Bezugserzieher, der die Kinder bis einschließlich zum 3. Schuljahr begleitet und ihnen als Bezugs- und Ansprechperson zur Verfügung steht. Wöchentlich leistet der Bezugserzieher „Hilfe im Unterricht“ und tauscht sich mit den Lehrern in den Klassenstufenteams aus.

In der Phase der Eingewöhnung begleitet der Erzieher die Kinder auf allen Wegen z.B. zum und beim Mittagessen, in die Pause  oder in das Freizeitgebäude. Bis zu den Herbstferien lernen die Kinder so die Wege und Räumlichkeiten, Gegebenheiten und Regeln, die Klassenkameraden und andere Kinder und sonstigen Personen in der Einrichtung kennen und können sich nach und nach selbstständig orientieren. Die Bezugserzieher fördern z.B. durch Spiele das Kennenlernen und das Zugehörigkeitsgefühl in eine Gruppe und helfen bei der Freundschaftsfindung.

Die Erstklässler sind im 3. Block im Gegensatz zu den höheren Klassen häufiger im Freizeitgebäude. So wird ihnen diese Umgebung schnell vertraut. Die Kinder, die den Hort  besuchen, haben hier den Vorteil, dass sie die Gegebenheiten und Personen schon aus dem Freizeitangebot im 3. Block kennen. Für die Eltern stehen die Bezugserzieher und Erzieher ebenso als Ansprechpartner zur Verfügung

2.16 Beziehungsgestaltung, sichere Erzieherinnen-Kind-Bindung, Betreuungssettings

Das Bezugserziehermodell legt eine stabile Klassenzuordnung einer pädagogischen Fachkraft als verlässliche Begleitung der Schüler fest. Dies hat zum Ziel, den Kindern eine Bezugsperson in der Einrichtung zu bieten, die den ganzen Tag, also auch in der späteren Hortzeit, ihr Ansprechpartner ist.

Die Kinder werden so schon bei der Eingewöhnung mit ihrem Bezugserzieher vertraut und es kann sich eine sichere Erzieher-innen -Kind-Bindung entwickeln. Der Bezugserzieher, natürlich alle anderen Erzieher-innen  auch, ist Ansprechpartner und Vertrauensperson für Kind und Eltern. Er beobachtet und beschäftigt sich mit dem Kind in den unterschiedlichen Settings und unterstützt es in seinem Entwicklungsprozess. Er hat Einblick in die Geschehnisse in der Klassengemeinschaft vormittags, begleitet beim Mittagessen und im Nachmittagsbereich, wenn das Kind frei auswählen kann, welchem Freizeitangebot es nachgeht und anschließend auch in der Hort- Zeit, wenn das Kind sich nochmal in einer anderen Gruppe bewegt. Der Erzieher unterstützt in der Freundschaftsfindung und ermutigt das Kind dazu, eigene Belange zu äußern und zu vertreten, eigene Handlungsstrategien für Konflikte und Lösungen zu entwickeln. Er gibt Anregungen und bietet Materialien zum Spielen an. Er greift ein, wenn Kinder ihre Konflikte nicht eigenständig lösen können und bietet ihnen so auch Schutz und Sicherheit. Natürlich können die Erzieher und Lehrer nicht immer alle Konflikte oder Probleme der Kinder wahrnehmen, weshalb wir Eltern darum bitten, uns anzusprechen, wenn es Probleme oder Konflikte gibt, die das Kind evtl. nur zuhause anspricht.

2.17 Begrüßung und Verabschiedung (Kind-Eltern-Erzieherin bzw. Kind-Erzieherin)

Die Hort- Zeit beginnt mit Ankunft der Kinder im Hort nach Schulende um 15:45 Uhr. Die Kinder melden sich selbstständig im Kindercafé an und werden dort begrüßt. Hier befindet sich auch die Anwesenheitsliste, auf der, nach Klassen gegliedert, vermerkt ist, welche Kinder an diesem Tag in den Hort kommen und wie lange sie bleiben. Im Kindercafé hängt eine Magnettafel mit Bildern der verschiedenen Räumlichkeiten im Freizeitbereich, an die die Kinder ihren Pin setzen, je nachdem, wo sie sich aufhalten möchten. Beim Abholen können dann Eltern sehen, wo sich die Kinder befinden.

Wenn Eltern ihre Kinder abholen, melden diese sich ebenso im Kindercafé, so dass die abgeholten Kinder ausgestrichen werden können. Die Kinder setzen ihren Pin zurück auf das Feld ihrer Klasse. Die Abholsituation bietet Raum für kurze Tür- und Angelgespräche zwischen Eltern und Erzieher-innen, für komplexere Gespräche können Termine vereinbart werden.

Die Kinder, die alleine nach Hause gehen, melden sich ebenfalls im Kindercafé ab. Es wird eine Liste darüber geführt, welche Kinder alleine nach Hause gehen dürfen. Es bedarf hier einer schriftlichen Erklärung der Erziehungsberechtigten. Dieses Erklärungsformular bekommen die Eltern der Hortkinder jährlich zur Aktualisierung unserer Liste mit der Ranzenpost. Sie erhalten es natürlich jederzeit auch von uns im Freizeitbereich.

2.18 Tagesgestaltung, Rituale

Die Zeitstruktur spielt an der GTGS Rastpfuhl eine große Rolle, da diese den Alltag der Kinder und Mitarbeiter rhythmisiert. Es wird darauf geachtet, auf die Grundbedürfnisse der Kinder einzugehen und ihnen einen stetigen Wechsel von Lern- und Ruhephasen im Sinne von abwechslungsreichen Unterrichtseinheiten zu Spielphasen im Sinne von Hofpausen zu schaffen. Ebenso wichtig ist es, einen Wechsel von „fremdbestimmter Zeit und selbstbestimmter Zeit“ zu ermöglichen, was sich im Schultag der Kinder, in der Freizeit oder für Hortkinder im Hort widerspiegelt. (Hammer 2001, S.155) Hier haben sie die Möglichkeit, im Gegensatz zum Unterricht, in dem der Lehrer über die zeitlichen Abläufe entscheidet, selbst zu entscheiden, wie sie ihre Zeit verbringen.

Der Tagesablauf der Kinder gestaltet sich so, dass am Vormittag zwei Unterrichtsblöcke stattfinden, zwischen denen die Kinder eine Pause von 10:20-10:50 Uhr haben. Um 12:20 Uhr endet der 2. Block und es folgt eine Mittagspause im Sinne einer ungebundenen Freizeit bis 13:50 Uhr, während der die Kinder mit ihrer Klasse auch zum Essen gehen. Im anschließenden 3. Block haben 1/3 der 200 Kinder Unterricht, 1/3 nehmen an AGs Teil und 1/3 der Kinder kommen in den Freizeitbereich. Nach Schulschluss um 15:45 Uhr öffnet der Hort bis 18:00 Uhr.

Es gibt verschiedene Rituale im Tagesablauf der Kinder. In den Klassen sind das z.B. das Spielen einer Musik, wenn die Gruppe aufräumen/zusammenpacken soll. Beim Mittagessen wird die Klangschale eingesetzt, um eine 5-minütige Ruhezeit einzuhalten, welche den Kindern durch eine Sanduhr angezeigt wird. Im Freizeit- und Hortbereich können die Kinder die Zeit, die sie zum Aufräumen haben, auch an einer solchen Sanduhr ablesen. Diese wird ihnen 10 min vor Ende ihrer Spielzeit in den Freispielraum gebracht. Auch das An- und Abpinnen bei Begrüßung und Verabschiedung in der Hort-Zeit ist ein Ritual.

Auf das Jahr bezogen gibt es auch Rituale wie beispielsweise in der Weihnachtszeit. Hier werden im Hort täglich Adventskalendertürchen geöffnet, vorher führen Kinder oder Erzieher-innen eine kleine Darbietung wie z.B. ein Lied, einen Sketch oder ein Gedicht bei einem Zusammensein vor.

2.19 Unterstützung der Gesundheitsförderung / Beachtung entwicklungsbedingter Spezifika bzgl. beginnender Pubertät

Entwicklungspsychologisch betrachtet, beginnt die Phase der Vorpubertät mit dem 8. Lebensjahr und reicht bis in das 10. Lebensjahr herein. Das bedeutet für uns als Schule, dass wir Kinder der 3. und 4. Jahrgangsstufen besonders sensibel begleiten müssen.

Auch die Vorpubertät ist oft geprägt von Unsicherheiten und Überforderungen. Hier stellt sich die Frage wie wir dies als Schule insbesondere im sozialpädagogischen Bereich konstruktiv und adäquat auffangen können.

Da dieses Thema sorgsam und ernst genommen werden muss, ist es uns als Team wichtig, dass wir immer wieder im Austausch sind, uns durch Fallbesprechungen gegenseitig unterstützen und die Erfahrungen jedes Einzelnen den Kindern zu Gute kommt.

Ein weiteres Thema, welches die Vorpubertät prägt, ist oftmals die Frage nach einer inneren Ordnung, diese wird häufig in Frage gestellt und durch Auseinandersetzungen gesucht.

Hier begleiten wir im sozialpädagogischen Bereich durch Regeln des Miteinanders, Grenzen und Konsequenzen. Wenn Kinder in diesem Altersabschnitt überfordert mit sich selbst sind und vieles in Frage stellen, ist es eine enorme Erleichterung, wenn die Grenzen der Kinder klar zu erkennen sind und die bekannten Regeln ihnen eine sichere Struktur bieten. Nur durch diese Regeln ist es den Kindern möglich, sich in einem gewissen Rahmen frei zu entfalten und dem Drang nach Freiheit nachzugehen. So haben wir in unserem Hortbereich mehrere Funktionsräume, welche die Kinder ohne Aufsicht eines Erwachsenen nutzen können. Innerhalb der Regeln können sie sich dort frei entfalten.

Ein weiterer Vorteil ist, dass die Kinder frei in ihrer Auswahl sind, welchen Personen sie sich anvertrauen wollen. Die Kinder können sowohl in der Freizeit als auch im Hortbereich wählen, in welchen Räumen und mit welchem Erzieher sie ihre Zeit verbringen möchten.

Da wir ein heterogen gemischtes Team sind, was Alter und Geschlecht betrifft, können die Kinder je nach Situation und Beziehungsaspekt entscheiden, wem sie sich öffnen wollen. Wir sind stets offen für die Themen der Kinder und begleiten auch schwierige Fragestellungen gemeinsam und vor allem achtsam.

2.20 Mahlzeiten / Ernährung

Die Kinder erhalten ein nährstoffoptimiertes Mittagessen nach den Richtlinien der DGE. Hierzu sind die gebundenen Ganztagsgrundschulen gesetzlich verpflichtet. Die warme Mahlzeit wird durch einen Caterer angeliefert und durch das Küchenpersonal angereicht.

Der Speiseplan, über den die Klassen rollierend wochenweise abstimmen, hängt vor den Speisesälen und am Infobrett im Eingangsbereich aus. Hier sind auch die Allergene gekennzeichnet.

Die Teilnahme am Mittagessen ist für alle Kinder verpflichtend.

Die Kosten betragen 3,50 € je Essen (Stand 8/20)

Die pädagogische Gestaltung der Essenssituation wurde von der Steuergruppe „Schulverpflegung“ erarbeitet und wird von den zur Essensaufsicht eingesetzten Erzieher-innen und Lehrern-innenumgesetzt.

Die Kinder essen zusammen im Klassenverband, wobei jeder Klasse eine Essenszeit und ein Speisesaal zugeteilt sind, so dass es in den drei Speissälen zwei bzw. drei Essenschichten gibt. Das Essen wird von Erzieher-innen und Lehrer-innen begleitet, wobei nach Möglichkeit gerade auch die Erstklässler mit einer Bezugsperson der Klasse essen. Die Kinder werden dazu angehalten in Hausschuhen zu kommen, vor dem Essen auf die Toilette zu gehen und sich die Hände zu waschen.

Es herrscht freie Sitzplatzwahl, portionieren dürfen die Kinder selbstständig am Tisch. Es gibt einen Tischdienst, der ein- und abdeckt.

In den Speisesälen hängen Plakate mit den Regeln für den Speisesaal aus:

  • Wir beginnen das Essen besinnlich mit einer „Ruhezeit“ und achten auf die Klangschale.
  • Wir nehmen uns zuerst eine kleine Probeportion, die wir auch aufessen können.
  • Wir stapeln unser schmutziges Geschirr auf dem Tisch und das Besteck kommt in den Kasten.
  • Essensreste sammeln wir auf einem Resteteller.
  • Wir bleiben auf unserem Platz sitzen und unterhalten uns leise an unserem Tisch.

Die Kinder werden dazu ermutigt, alles zu probieren, werden aber selbstverständlich nicht zum Essen gezwungen.

An der GTGS wird kein Nachmittagsimbiss angeboten bzw. findet auch kein Verkauf eines solchen statt. Daher ist es wichtig, dass die Kinder nicht nur ihr Pausenbrot für das Frühstück mitbringen, sondern dass auch ein Imbiss für den Nachmittag bzw. für den Hort mitgebracht wird. Im Kindercafé wird jedoch ab 15:00 Uhr das restliche Schulobst angeboten, an dem sich die Kinder frei bedienen können.

An einem Trinkwasserspender können die Kinder ihre Getränkeflaschen auffüllen.

2.21 Sicherheit

Die Sicherheit der Kinder an unserer Schule wird bedacht.

Zunächst  gilt der Verweis auf die Hygiene- Verordnung der Einrichtung, die auch entsprechende Hygienestandards der Mittagsverköstigung umfasst.

Zum Eigenschutz der Kinder zählt aber auch das aktive Handeln zum Beispiel im Bereich Ernährung. Die Kinder erlernen den Umgang mit Messern, Reiben, elektrischen Küchengeräten im Rahmen von Koch und Backangeboten.

In Alltagssituationen werden Kinder dazu angehalten mit Leitern, Tritten oder im kreativen Tun mit Scheren und  anderen Hilfsmitteln angemessen umzugehen.

Gleiches gilt auch für den Umgang mit Werkzeugen im Werkraum. Die Kinder werden im richtigen Umgang mit Werkzeugen geschult und können sich ausprobieren unter Beaufsichtigung  einer Fachkraft.

Spielgeräte im Außenbereich werden in regelmäßigen Abständen von einem Sicherheitsingenieur begutachtet. Sand im Sandkasten wird regelmäßig ausgetauscht.

Trockenäste in den Baumkronen werden bei Bedarf entfernt.

Aber auch im Außengelände ist ein wichtiger Sicherheitsaspekt, dass die Kinder die Möglichkeit haben, sich selbst auszuprobieren und Bewegungserfahrungen zu sammeln. Dinge wie Klettern, Springen, Hüpfen, Balancieren  inklusive aller Erfolgs.- und Misserfolgserlebnisse tragen zu einer positiven Entwicklung, motorischen Geschicklichkeit und somit auch zur Sicherheit der Kinder bei.

Für die Einrichtung wurde ein Sicherheitsbeauftragter benannt.

2.22 Ausgewogenheit zwischen Aktivitäten und Entspannung

Die Ausgewogenheit im Tagesablauf wird dadurch erreicht, dass zum einen im Tagesablauf vormittags der Unterricht mit Hauptfächern wie Deutsch oder Mathe startet. Natürlich werden hier zum anderen auch angepasst an den Entwicklungsstand und die Bedürfnisse der Kinder Pausen, Spiele etc. von der Lehrkraft eingeplant. Auf dem Schulhof haben die Kinder zwischen den Unterrichtsblöcken eine Hof- Pause und eine weitere große Pause während der Mittagszeit.

Nach dem Mittagessen können die Kinder der Klassen 2-4 an verschiedenen Tagen der Woche an AGs teilnehmen, an anderen Tagen haben sie z.B. Sport oder anderen Unterricht oder sie kommen im 3. Block in den Freizeitbereich zur „gebundenen Freizeit“. Vor allem die jüngeren Kinder der 1. Klasse, aber auch die  der 2. Klasse sind häufiger nachmittags im Freizeitbereich. Hier haben sie freie Wahl, was, wo und mit wem sie spielen wollen. Sie können entscheiden, ob sie sich zurückziehen oder ob sie in einer Gruppe spielen möchten. Die Teilnahme an angeleiteten Angeboten ist freiwillig und so können die Kinder individuell entscheiden, wie sie sich entspannen möchten, ob sie also lieber z.B. Fußball spielen, sich auf der Couch ausruhen, etc.. Gleiches gilt auch für den Hort.

Tages- und Wochenablauf:

Tages- und Wochenablauf

2.23 Übergang Grundschule → weiterführende Schule

Der Übergang von der Primarstufe in die Sekundarstufe stellt für die Kinder eine Herausforderung dar. Die Eltern können zwischen verschiedenen Schulformen und Standorten wählen, auf welchem Wege es für ihre Kinder weitergehen soll.

Neben den Empfehlungen auf den Halbjahreszeugnissen der vierten Klassen, wird jedes Jahr durch die Schulleitung die vielfältige Saarbrücker Schullandschaft dargestellt. Dies gilt als Orientierungshilfe.

Schüler mit besonderem Förderbedarf werden oft zur Überbrückung von ihrem Integrationshelfer in die neue Schule begleitet und dort noch ein oder zwei Schuljahre inhaltlich unterstützt.

Für Schüler die zur Gemeinschaftsschule Rastbachtal wechseln, gibt es eine Kooperation zwischen der dortigen Schulsozialarbeit und unserm Sozialpädagogischen Bereich und den  Lehrkräften.

2.24 Kinder stark machen

Das Angebot des Sozialpädagogischen Bereichs richtet sich danach, die Kinder in ihrer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Entwicklung zu unterstützen. Im offenen Nachmittags- und Hortangebot können die Kinder frei wählen, wo und wie sie ihre Zeit verbringen. Ihnen stehen hierfür Räumlichkeiten mit verschiedenen Themenschwerpunkten zur Verfügung, welche immer von einem oder einer Erzieher-in besetzt sind. Hier können die Kinder basteln, spielen oder werkeln. Außerdem haben sie die Möglichkeit den Schulhof der Schule frei zu nutzen. Das eigenbestimmte Handeln der Kinder wird dadurch gefördert, dass die Kinder einen freien Zugang zu den Materialien haben und selbst frei entscheiden, womit sie sich beschäftigen. Gleichzeitig werden den Kindern täglich neue Beschäftigungsalternativen aufgezeigt, etwa neue Bastelideen, neue Spiele und Spielmöglichkeiten auf dem Schulhof. Die Kinder haben den Nachmittag Zeit sich einem frei gewählten Projekt zu widmen, dabei können sie auf die Unterstützung der Erzieher*innen zurückgreifen. Das fördert die Selbstwirksamkeit der Kinder. Neben den von Fachpersonal besetzten Räumen, verfügt der SPB über verschiedene Freispielräume. Hier können die Kinder in Kleingruppen ungestört und scheinbar unbeobachtet spielen. Die Räume bieten die Möglichkeit zu Rollenspielen, in denen die Kinder ihren Alltag verarbeiten können.

Das Angebot des SPB ist klassen- und klassenstufenübergreifend ausgerichtet. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit zum Lernen innerhalb der Peergroup. Die Kinder lernen also von sich gegenseitig und können dabei von den Erfahrungen z.B. auch der älteren Kinder profitieren.

In regelmäßigen Abständen findet für die Kinder des Hortangebotes der sogenannte „Hort-Rat“ statt. Hier können Probleme, Wünsche oder Erwartungen der Kinder angesprochen werden. Die Kinder haben unter anderem so die Möglichkeit, sich an der Gestaltung des Angebotes zu beteiligen.

Das Angebot des SPB dient als eine Verbindung zwischen Lebenswelt und Schule. Innerhalb des von Schule strukturierten Alltags, können die Kinder sich frei  bewegen innerhalb des gesamten SPB. Sie müssen sich nicht an die durch Unterricht bedingten Regeln halten, wie still sitzen oder leise sein, sondern sie können ihren Bedürfnissen folgen und ihr inneres Selbst frei entfalten. Gleichzeitig besteht durch die Kooperation von SPB und Schule eine enge Verbindung zwischen Erzieher-innen und Lehrer-innen bzw. Förderlehrer-innen, so dass für die individuelle Förderung eines Kindes, Informationen auf schnellem Weg ausgetauscht werden können.

2.25 Kinderschutzkonzept

Personal

Das Wohl und der Schutz der uns anvertrauten Kinder hat oberste Priorität. Jedes Kind in seiner Individualität zu respektieren und zu schützen ist für uns ein grundlegender Auftrag, der zur Selbstverständlichkeit unserer pädagogischen Arbeit gehört.

Alle päd. Fachkräfte sind somit Schutzbeauftragte und über das Kinderschutzkonzept unterrichtet. Neu angestelltes Personal werden von der Leitung über das interne Konzept informiert. In der Einrichtung wird eine Praxis der „offenen Türen“ gepflegt. Das Fachpersonal besucht im Hinblick auf das Thema „Kindeswohlgefährdung“ regelmäßig Fortbildungen und bilden sich selbst, durch Fachbücher, weiter. Ebenso findet ein regelmäßiger Austausch im Kollegium statt.

Durch ein geregeltes Einstellungsverfahren wird sichergestellt, dass bei neu eingestellte Personen, neben der fachlichen Qualifikation, auch die persönliche Eignung vorliegt. Dies geschieht durch die Vorlage des „Erweiterten polizeilichen Führungszeugnis“ und einer unterzeichneten „Schweigepflichtserklärung“.

Vorbildfunktion

Bezogen auf die Leitsätze unserer Schule und damit verbundenen Wertevermittlung hat jeder einzelne unseres Schulpersonals eine Vorbildfunktion. Diese Vorbildfunktion zeigt sich im täglichen Umgang mit den Schülern und Schülerinnen.

Alle Kinder unserer Schule sollen wissen, an wen sie sich bei Problemen und Sorgen wenden können. Neben der Klassenleitung leisten alle päd. Fachkräfte Beziehungsarbeit und stehen den Kindern somit als Bezugspersonen zur Verfügung. Dabei können sich die Schüler und Schülerinnen aussuchen, welchem Erwachsenen sie sich anvertrauen möchten.

Kinder haben ein Recht auf Unversehrtheit und seelisches Wohlbefinden. Hierbei wird mit den Kindern der Unterschied zwischen „guten und schlechten Geheimnissen“ thematisiert.

Grenzen respektieren

Die Grenzen jedes einzelnen werden in der gebundenen Ganztagsgrundschule respektiert und eingehalten. Dabei werden die drei goldenen Regeln der Schule beachtet:

  • Ich tue niemandem weh am Herz und am Körper
  • Ich achte auf das Eigentum von allen
  • Ich sage STOPP und höre auf ein STOPP

Gewalt in jeder Erscheinungsform, sei es physisch, psychisch oder sexualisiert, wird nicht toleriert und sofort unterbrochen. Die päd. Fachkräfte gehen mit den involvierten Kindern in den Dialog und unterstützen sie darin, eine friedliche Lösung zu finden. Machthierarchie, sei es zwischen Erwachsenen und Kindern oder Viertklässler gegen Erstklässler werden aufgelöst.

Die päd. Fachkräfte stärken die sozial-emotionalen-Kompetenzen der Kinder und ermutigen Sie dazu „Nein“ und „Stopp“ zu sagen, wenn sie etwas nicht möchten oder ihnen unangenehm ist. Werden Konflikte unter den Kindern wahrgenommen, geben die Schutzbeauftragte Hilfe zur Selbsthilfe und leiten sie an, ihre Probleme im Gespräch zu klären. Sollte dies den Kindern nicht eigenständig gelingen, finden Sie Ansprechpartner an vorgehaltenen Plätzen (u.a. Kindercafé/ Spielzimmer). Die Schülerinnen und Schüler werden ermutigt zu sagen, was ihnen nicht gefällt und ihre Gefühle zu äußern.

Ebenso werden in jedem Schuljahr 12 Schüler der dritten Klassenstufe zu Schul- und Streitschlichtern ausgebildet, welche in der vierten Klassenstufe eingesetzt werden. An diese können sich die Schülerinnen und Schüler wenden und erfahren neue Konfliktlösungsstrategien.

Bewahrung von Nähe und Distanz

Die Mitarbeiter achten auf die Grenzen der noch tolerierbaren Nähe und bewahren die nötige Distanz zu den Kindern. Das Empfinden von Nähe und Distanz ist sehr individuell. Daher ist für die professionelle Arbeit, die Kommunikation aller Beteiligten wichtig. Hierzu findet im multiprofessionellen Team ein fachlicher Austausch statt. Der Körperkontakt erfolgt durch den ausdrücklichen Wunsch des Kindes und ist durch ein pädagogisches Ziel, wie z.B. Beziehungsaufbau oder Trost begründet.

Schutz der Intimsphäre

Wir schützen die Intimsphäre von Kindern. Die sanitären Anlagen oder Umkleidekabinen werden nur in Gefahrensituationen oder bei angeforderter Hilfe des Kindes betreten. Wenn möglich, werden diese auch nur von gleichgeschlechtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern betreten. Pflegerische Aufgaben werden nach Möglichkeit unter dem vier Augen-Prinzip wahrgenommen.

Flussdiagram zur Zusammenarbeit bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Hat sich ein Kind einer päd. Fachkraft anvertraut, wird abgeglichen, welche Schritte als nächstes folgen werden. Bei einem konkreten Verdacht von Kindeswohlgefährdung handeln wir nach folgendem, vorgegebenen Schema.

Flussdiagram zur Zusammenarbeit bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Rechtliche Grundlage

Siehe hierzu vertiefend: § 8a SGB VIII: Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

(1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte abzuschätzen. Dabei sind die Personensorgeberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche einzubeziehen, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird. Hält das Jugendamt zur Abwendung der Gefährdung die Gewährung von Hilfen geeignet und notwendig, so hat es diese den Personensorgeberechtigten oder Erziehungsberechtigten anzubieten.

(2) In Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach diesem Buch erbringen, ist sicherzustellen, dass deren Fachkräfte den Schutzauftrag nach Absatz 1 in entsprechender Weise wahrnehmen und bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos eine insofern erfahrene Fachkraft hinzuziehen. Insbesondere ist die Verpflichtung aufzunehmen, dass die Fachkräfte bei den Personensorgeberechtigten oder den Erziehungsberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, wenn sie diese für erforderlich halten, und das Jugendamt informieren, falls die angenommenen Hilfen nicht ausreichend erscheinen, um die Gefährdung abzuwenden.

(3) Hält das Jugendamt das Tätigwerden des Familiengerichts für erforderlich, so hat es das Gericht anzurufen; dies gilt auch, wenn die Personensorgeberechtigten oder die Erziehungsberechtigten nicht bereit oder in der Lage sind, bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos mitzuwirken. Besteht eine dringende Gefahr und kann die Entscheidung des Gerichts nicht abgewartet werden, so ist das Jugendamt verpflichtet, das Kind oder den Jugendlichen in Obhut zu nehmen.

(4) Soweit zur Abwendung der Gefährdung das Tätigwerden anderer Leistungsträger, der Einrichtungen der Gesundheitshilfe oder der Polizei notwendig ist, hat das Jugendamt auf die Inanspruchnahme durch die Personensorgeberechtigten oder die Erziehungsberechtigten hinzuwirken. Ist ein sofortiges Tätigwerden erforderlich und wirken die Personensorgeberechtigten nicht mit, so schaltet das Jugendamt die anderen zur Abwendung der Gefährdung zuständigen Stellen selbst ein.

2.26 Sexualpädagogisches Konzept

Während der Grundschulzeit durchlaufen die Kinder verschiedenen Phasen der Sexualität. Dies begründet die Wichtigkeit einer Zusammenarbeit zwischen Schule und sozialpädagogischem Bereich, im Hinblick auf das Thema „Sexualerziehung“.

Die Sexualhormone, welche in dieser Altersspanne zunehmen, führen zur Vorpubertät. Das Interesse und Sachwissen bezüglich des eigenen Körpers nimmt zu und muss aufgefangen werden. Die sozialen Tabus, welche sich oft aus dem Thema Sexualität ergeben, spielen häufig eine besondere Rolle. Die eigene Sexualität kann für viele Kinder verwirrend und ambivalent erscheinen. In dieser Altersspanne entwickelt sich ein starkes Schamgefühl, was zur Folge haben kann, dass Themen nicht oft angesprochen werden und das Gefühl der Verwirrung und Unsicherheit zunimmt. Besonders nennenswert ist, dass sich Sexualität ganz individuell entwickelt.

Die pädagogischen Fachkräfte erkennen an, dass die sexuelle Entwicklung von Kindern ein wichtiger Baustein für die körperliche und seelische Entwicklung ist. Sie sind sich über den Entwicklungsstand der Kinder und deren sexuellen Entwicklungsphasen bewusst. Dabei stehen die Fachkräfte den Kindern und deren Eltern, als Ansprechpartner bei körperlicher und seelischer Reifung zur Seite. Gespräche über das Thema finden in einem angemessenen Rahmen statt. Den Kindern gegenüber sind diese Gespräche individuell auf das Kind angepasst. Grundsätzlich ist es wichtig, eine angemessene Sprache in Bezug auf Körper und Sexualität zu verwendet.

Sexualerziehung soll den Kindern vermitteln, ihre Gefühle wahr und ernst zu nehmen, über diese zu sprechen und ein Bewusstsein für den eigenen Körper zu entwickeln. Dies geschieht über eine kontinuierliche Stärkung des Selbstbewusstseins und der Selbstverantwortung der Kinder, was gerade in diesem Bereich wichtig ist. Die Schülerinnen und Schüler müssen lernen, dass sie „Nein“ sagen können und diese Aussage wahrgenommen und akzeptiert wird, insbesondere dann, wenn es den eigenen Körper betrifft. Sie werden für das Thema sensibilisiert: „Was sind gute, was sind schlechte Berührungen?“. Das setzten und Akzeptieren von eigenen Grenzen der Kinder, soll hiermit bewahrt werden. Sie erlernen so einen respektvollen Umgang mit dem eigenen Körper und dem Körper der Anderen. Dies trägt zur Entwicklung eines eigenen positiven Körpergefühls bei.

Die Mitarbeiter*innen der GTGS Rastpfuhl unterstützen das Aufbrechen von Stereotypen und zeigen den Schülerinnen und Schülern hiermit, dass es keine festgelegten Rollenbilder gibt. Sie fördern und unterstützen damit die Entwicklung der eigenen Identität der Kinder.

Die Erzieherinnen und Erzieher bilden sich zum Thema „Sexualpädagogische Erziehung“ weiter. Dies erfolgt individuell durch Fortbildungen, Vorträge, das Lesen von Fachbüchern und dem fachlichen Austausch im Kollegium.

3 Elternarbeit und Beschwerdemanagement

3.1 Formen der Elternarbeit

  • Kinder im Bauzimmer Entwicklungsgespräche bei Kindern mit Hortplatz
  • Tür- und Angel- Gespräche
  • Beratungsgespräche gemeinsam mit den Klassenlehrern
  • Gespräche am „Runden Tisch“ (Helfer-Runde) in Kooperation mit anderen Organisationen
  • Klassenkonferenzen (beratend)
  • Teilnahme an Förderkonferenzen (beratend)

Die Sichtweise der Sozialpädagogik, frei von Beurteilung oder Benotungszwängen, kann hier eine wertneutrale aber bereichernde Ergänzung darstellen.

Die Elternschaft ist herzlich dazu eingeladen von dem Angebot der Elternarbeit des Sozialpädagogischen Bereiches Gebrauch zu machen.

Wir wollen hierbei etwaige Kritik als Chance sehen, Dinge zukünftig besser zu machen, oder verschiedene Sichtweisen und Bedürfnisse besser zu verstehen sowie Sorgen ernst zu nehmen.

Die Elternarbeit des Hortangebotes ist durch das Saarländische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (SKBBG) geregelt.

Dies bedeutet, dass der Träger alle zwei Jahre die Elternschaft der Hortkinder zu einer Vollversammlung einlädt. Hierbei gibt es die Gelegenheit zum Austausch, das Personal stellt die päd. Arbeit dar. Es besteht die Möglichkeit, eine Elternvertretung zu wählen.

Diese Elternvertretung hat die Aufgabe, beratend und vermittelnd mitzuwirken.

3.2 Möglichkeiten der Beteiligung für Eltern

Dem jeweiligen SPB/Hort in seiner Funktion als Erziehungspartner der Eltern, sind die Anregungen der Erziehungsberechtigten sehr wichtig und für die tägliche Arbeit unerlässlich. Die Eltern, die ihr Kind/ihre Kinder in den Horten der LHS angemeldet haben, haben vielfältige Möglichkeiten der Beteiligung/Anregung/Beschwerde:

  • persönliche Anliegen können immer mit allen pädagogischen Fachkräften besprochen werden
  • die Leitung einer Einrichtung ist ebenfalls adäquate/r Adressat/in von Anregungen, Beteiligungen und Beschwerden.
  • Elternabende dienen als weiteres Instrument der Anregung, Optimierung der Abläufe etc.
  • Zudem gibt es die Möglichkeit, Anliegen über die jeweilige Elternvertretung der Einrichtung zu äußern
  • Falls die Anliegen/Beschwerden nicht zur Zufriedenheit der Eltern geklärt werden können, steht der Träger bzw. das Amt für Kinder und Bildung der LHS als Ansprechpartner zur Verfügung (in der hierarchischen Reihenfolge: Sachgebietsleitung, Abteilungsleitung, Amtsleitung, Dezernent, Oberbürgermeisterin)

Die weitere Bearbeitung wird nach folgendem standardisiertem Ablaufschema im Amt für Kinder und Bildung vorgenommen.

3.3 Anregungs- und Beschwerdemanagement

Unter Anregungs-/Beschwerdemanagement ist der systematische, trägerspezifische Umgang mit Beschwerden zu verstehen. Es umfasst die Planung, Durchführung und Kontrolle aller Maßnahmen, die im Hinblick auf die Beschwerden ergriffen werden.

Eltern, Träger und auch Kinder haben manchmal andere Vorstellungen von dem Angebotsportfolio, den Strukturen oder der pädagogischen Ausrichtung eines Hortes. Werden diese in Form von Anregungen oder Beschwerden geäußert, so werden sie vom SPB/Hort-Personal geprüft und eine etwaige Umsetzung geplant.

Ziele:

  • präventives Instrument des strukturellen Kinderschutzes, um Rechte sowie Partizipation von Kindern und Eltern sicherzustellen
  • Stabilisierung gefährdeter Beziehungen zwischen Hort und Eltern
  • Qualitätssicherung vorhandener Standards und Qualitätsentwicklung durch die Herstellung konstruktiver Beschwerdekultur

Standards:

  • In den städtischen Horten werden für die Kinder Beteiligungsverfahren sichergestellt.
  • Der einzelne Hort stellt leicht nutzbare Beschwerdekanäle zur Verfügung.
  • Die Mitarbeiter/innen sind über die Beschwerdewege im Bilde und kennen die Bearbeitungsstandards.
  • Sie verfügen über Kenntnisse zur Deeskalation der Situation und demonstrieren den Willen der LHS zur adäquaten Problemlösung, indem sie eine Atmosphäre herstellen, in der Beschwerden willkommen sind

Verfahrensweg:

Die Beschwerde wird zeitnah und strukturiert mittels Beschwerdeformular erfasst, in der Einrichtung bearbeitet und behoben. Ist die Beschwerde von der Leitung des Sozialpädagogischen Bereiches (SPB) nicht zu bearbeiten, wird sie an das Fachamt (Amt für Kinder und Bildung – Sachgebietsleitung) weitergeleitet. Einzelfallspezifisch ist zu dokumentieren, welche Reaktion angemessen ist und von der/dem Beschwerdeführer/in als fair empfunden wird. Diese ist zeitnah mitzuteilen.

Im Falle von Beschwerden, die das Wohl der in der Einrichtung aufgenommen Kinder gefährden, ist nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII die übergeordnete Behörde (Landesjugendamt) durch den Amtsleiter des Amtes für Kinder und Bildung unverzüglich zu informieren. Damit soll der Träger die Gelegenheit erhalten, frühzeitig beratend unterstützt zu werden, damit er weiterführende Maßnahmen zur Verhinderung negativer Entwicklungen bzw. entsprechende Strategien zur Abwendung weiterer Schäden entwickeln kann.

Im Prozess werden die in den Beschwerden enthaltenen Informationen einer Analyse hinsichtlich der quantitativen Verteilung des Beschwerdeaufkommens  sowie einer systematischen Ursachenanalyse zugeführt. Dabei wird untersucht, inwieweit das Beschwerdemanagement in der Lage ist, das Ausmaß der Unzufriedenheit abzubilden, ob Qualitätsstandards in der Aufgabenerfüllung eingehalten werden und ob das Beschwerdemanagement-/Anregungsverfahren selbst effizient ist. Diese Ergebnisse werden strukturell verankert und gezielt für Verbesserungsmaßnahmen genutzt und fließen so systematisch in die Qualitätsentwicklung des Hortes mit ein.

3.4 Regeln für Kinder und Erwachsene

In der ersten Klasse lernen die Kinder die Schulregeln, an die sich alle, auch die Erwachsenen in der Schule und die Eltern halten. Die Kinder unterschreiben nach dem ersten Halbjahr eine Vereinbarung, dass sie sich daran halten und bekommen daraufhin das Schul- Shirt der GTGS verliehen.

Die Schulregeln:

– Ich gehe respektvoll mit anderen um und löse Streit mit Worten.

– Ich gehe achtsam mit Sachen um.

– Ich lasse jeden in Ruhe lernen, spielen und essen.

– Ich halte mich an Abmachungen und Anweisungen.

Weitere Regeln gelten für die verschiedenen Schulbereiche. So darf z.B. auf den Fluren nicht gerannt werden. Für das Außengelände gibt es weitere Regeln, wie z.B. dass das Klettern nur mit Fallschutz erlaubt ist oder dass nur vier Kinder gleichzeitig auf der Korbschaukel spielen dürfen. Ebenso gibt es Regeln für die Speisesäle (s. Punkt Mahlzeiten und Ernährung).

Speziell im Freizeit- und Hortbereich gibt es allgemeine Regeln und verschiedene Raumregeln.  In den Räumen, in denen die Kinder ohne Erwachsenen maximal zu sechst spielen können, gilt generell, dass sich die Kinder hier vorher anmelden und in eine Liste eintragen müssen, in der Hort- Zeit müssen sie sich anpinnen.

Generell müssen die Kinder Hausschuhe tragen. Sie bleiben auf dem Boden (klettern nicht auf Fensterbänke) und räumen nach dem Spielen auf. Die Kinder sollen auch ihre Kleider anbehalten, also auch beim Verkleiden die Kostüme nur überziehen.

Speziell gelten in den verschiedenen Bereichen zusätzliche Regeln, die die Erzieher den Kindern bei den Gegebenheiten vermitteln (z.B. Umgang mit Heißklebepistole, Schnitzregeln etc.).

4 Qualitätsentwicklung und Evaluation

4.1 Beschwerdeverfahren Mitarbeiter/innen

Kastanien sammeln im Herbst Bei der LHS Saarbrücken werden detaillierte Richtlinien und standardisierte Ablaufschemata zum Umgang mit Konflikten (Konfliktmanagement) vorgehalten. Diese Richtlinien bieten Hilfestellung für eine konstruktive Lösung bei auftretenden Konflikten. Dabei orientieren sie sich an den von der Oberbürgermeisterin in Kraft gesetzten Leitlinien für Zusammenarbeit und Führung.

Grundsätze:

  • Es wird ein wertschätzender Umgang miteinander gepflegt.
  • Wird Konfliktpotential erkannt, ist rechtzeitig eine Lösung zu suchen, damit es zu keiner Eskalation kommt.
  • Es gehört zur Aufgabe der jeweiligen Führungskraft, Konflikte anzusprechen und einer sinnvollen Lösung zuzuführen.

Die Grundlagen für eine sinnvolle Prävention durch Konfliktvermeidung ist eine flächendeckende Anwendung der Leitlinien für Zusammenarbeit und Führung. Hierzu sollen immer wieder in Schulungen, in Appellen und bewusstseinsbildenden Kampagnen hingewiesen werden, damit die Richtlinien nicht nur ein Papier bleiben, sondern auch gelebt werden.

Die LHS bildete intern zwei Mitarbeiter/innen zu Mediator/innen aus, die bei Bedarf Einsatz finden.

Ebenso steht bei Notwendigkeit eine Vermittlungskommission zur Verfügung. Diese setzt sich wie folgt zusammen:

  • Vertreter-in des Personalrates
  • Vertreter-in des Personal- und Organisationsamtes
  • Vertreter-in des sozialen Arbeitsschutzes
  • Bei beteiligten Frauen und in grundsätzlichen Angelegenheiten: Vertreterin des Frauenbüros
  • Bei beteiligten Schwerbehinderten und in grundsätzlichen Angelegenheiten: Schwerbehindertenvertretung
  • Bei Bedarf können auch externer oder interner Sach- u. Fachverstand hinzugezogen werden bzw. Vorgesetzte oder Parteien zugeladen werden.

Ergänzend existieren bei der Landeshauptstadt Saarbrücken Einrichtungen bzw. Dienstvereinbarungen zu speziellen Sachverhalten, wie z.B. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen aus Gründen der „Rasse“ oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen (§ 1).

Die dortigen Gründe können häufig auch Gründe für das Entstehen von Konflikten sein. Nach § 13 des AGG haben die Beschäftigten ein Beschwerderecht, wenn sie sich im Zusammenhang mit Ihrem Arbeitsverhältnis von ihrem Arbeitgeber, von Vorgesetzten, anderen Beschäftigten oder Dritten benachteiligt fühlen. Die entsprechende Stelle wurde für die Beschäftigten der LHS beim sozialen Arbeitsschutz (MTSA) angesiedelt

Sexuelle Diskriminierung:
Die Dienstvereinbarung zum Schutz vor sexueller Diskriminierung existiert bereits seit 1996. Dort sind ebenfalls entsprechende Hilfen für Betroffene durch Personalrat, Frauenbüro und Sozialen Arbeitsschutz aufgeführt.

Mittelfristiges Ziel des Anregungs- und Beschwerdemanagementverfahrens sollte es sein, die Zusammenführung aller Informationen über Beschwerden in einem gemeinsamen Auswertungsprozess vorzunehmen, damit diese Ergebnisse in die gesamtstädtische Qualitätsentwicklung einfließen können.

4.2 Vernetzung

4.2.1 Vernetzung intern

Die Schulgemeinschaft der GTGS Rastpfuhl versteht sich als multiprofessionelles Team. Daran partizipiert auch der Sozialpädagogische Bereich einschließlich des integrierten Hortes.

Die Zusammenarbeit von Integrationshelfer-innen, Lehrer-innen, Förderschullehrer-innen, Künstler-innen, Trainer-innen, Erzieher-innen und Pädagogen-innen eröffnet eine Vielzahl an verschiedenen Sichtweisen über die Lebenswelt der Kinder.

4.2.2 Vernetzung extern

Der Sozialpädagogische Bereich mitsamt des integrierten Hortes vertritt die Interessen der Schule im Arbeitskreis „Soziale Einrichtungen in Malstatt“, einer Zusammenkunft der Sozialen Vereine und der sozialen Projekte des Stadtteiles.

Außerdem gibt es Kooperationen mit Sportvereinen, dem Abenteuerspielplatz, der Kontaktpolizei, den Mitarbeitern des Jugendamtes und weiteren Institutionen.

4.3 Entwicklung und Einsatz von Verfahren zur Selbst- und Fremdevaluation

Grundlage für interne Evaluation sind die Hortkonzeptionen/ Konzeptionen der Sozialpädagogischen Bereiche und deren Weiterentwicklung. Diese orientieren sich am Bildungsprogramm für saarländische Kindertageseinrichtungen. Die Leitungsebene unserer Einrichtung ist als Multiplikator in diesem Bereich ausgebildet.

Zudem werden seit 2011 in Regelmäßigkeit Halbtages-, Tages- und Zweitagesseminare für Leitungskräfte der Sozialpädagogischen Bereiche durchgeführt. Hierin geht es um Schwerpunktthemen wie „ Qualitätsentwicklung durch interne Evaluation“. Es sollen qualitätsfördernde Prozesse angestoßen werden.

4.4 Analyse von Prozess-, Struktur- und Ergebnisqualität

Bereits zweimal wurde unsere Schule inklusive des Sozialpädagogischen Bereiches mit angegliedertem Hort extern durch Qualitätskommissare des Ministeriums für Bildung, Kultur und Wissenschaft evaluiert.

Grundlage für die Einschätzung waren die Vorgaben für Grundschulen und Ganztagsgrundschulen des Ministeriums sowie die Anforderungen an die Arbeit der pädagogischen Fachkräfte entlang der Ansprüche des Bildungsprogramms für saarländische Kindertageseinrichtungen. Schulleitung, sozialpädagogische Leitung, Lehrer-innen und Erzieher-innen, Träger und Vertreter-innen der Eltern haben auf Grundlage der Einschätzungen konkrete Schritte für die Weiterentwicklung der Qualität vereinbart.

Das Erreichen der verschiedenen Ziele wurde in der zweiten Evaluation überprüft und entsprechend neue Zielvereinbarungen formuliert.

4.5 Weiterentwicklung der Qualität der Einrichtung

Ein wichtiger Baustein zur Weiterentwicklung der Qualität der Einrichtung sind sogenannte „Themen- Teambesprechungen“. Es geht darum,  konzentriert auf bestimme Themenbereiche zu schauen, bereits Erreichtes zu erkennen und wertzuschätzen sowie Perspektiven für die Weiterentwicklung der Arbeit zu beraten und schriftlich zu fixieren.

Handelt es sich um größere Themenkomplexe oder auch um vielschichtige Inhalte, die intensiv ausdiskutiert und differenziert werden müssen, was ein erhöhtes Maß an Zeit erfordert, stehen als weiterer Baustein zwei bis drei pädagogische Tage pro Schuljahr zur Verfügung.

Je nach Thema können diese pädagogischen Tage zusätzlich durch die Fachberatung oder bei Fachthemen durch externe Referenten unterstützt werden.

Die größere Anzahl der pädagogischen Tage findet gemeinsam mit dem Lehrerkollegium  zu ganztagsschulübergreifenden Themen für die Gesamteinrichtung statt. Diese Tage werden oftmals durch Referenten des LPM oder des LPH begleitet.

4.6 Gestaltung der Personalentwicklung

Die Personalsteuerung erfolgt über unser Fach- Amt  für die Sozialpädagogischen Bereiche der Ganztagsschulen, Freiwilligen Ganztagsschulen, Kindertageseinrichtungen, Krippen usw.

Neueinstellungen und Vertragswesen laufen über das Personalamt der Landeshauptstadt Saarbrücken.

Unser Beitrag innerhalb der Einrichtung ist die Ausbildung der Berufspraktikanten und Vorpraktikanten der  Fachschulen für Sozialpädagogik  durch zertifizierte Praxisanleiter-innen sowie die Begleitung der Fachpraktika die an den verschiedenen Schulen und Fachhochschulen zu absolvieren sind.

Zusätzlich  ermöglichen wir unserem Personal die fachliche Weiterentwicklung durch Freistellung für Weiterbildungen und berufsbegleitende Studiengänge.

4.7 Zusammenarbeit mit der Fachberatung

Den verschiedenen gebundenen und freiwilligen Ganztagsgrundschulen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Saarbrücken ist eine Fachberatung zugeordnet.

Die Fachberater sind im Fach- Amt,  dem Amt für Kinder und Bildung, Abteilung 40.4 Schulverwaltung Ganztagsgrundschulen und Abenteuerspielplätze angesiedelt.

Die konkrete Fachberatung vor Ort gestaltet sich durch themenbezogene Fachberatung, Mitwirkung bei der Entwicklung von Einrichtungskonzepten,  Teilnahme an Teamsitzungen, Steuergruppensitzungen, Gestaltung der Leitungskonferenzen und Seminare sowie Einzelfallbesprechungen in den verschiedenen Arbeitsbereichen.

4.8 Aussagen zum Thema Datenschutz

Bei Anmeldung zum Hort werden personenbezogene Daten erfasst und elektronisch verwertet. Die Erziehungsberechtigten stimmen durch ihre Unterschrift auf dem Anmeldebogen dieser elektronischen Datenerfassung zu. Dieses Verfahren entspricht den Datenschutzrichtlinien.

Das Recht am eigenen Bild: Nur Bilder,  Ton- und Bildsequenzen von Kindern werden auf der Schulhomepage oder in Aushängen veröffentlicht, wenn hierzu eine schriftliche Einverständniserklärung durch die Erziehungsberechtigten vorliegt.

Genutzte Onlineportale wie z.B. die Plattformen der Online Schule Saar unterliegen ebenfalls entsprechenden Datenschutzrichtlinien.

Im Umgang mit technischen Hilfsmitteln wie Laptop, USB- Stick usw. zur Verwendung  kindbezogener Daten (z.B. Erfassung von Beobachtungssituationen) ist durch entsprechende Verordnungen des Trägers zur Nutzung technischer Geräte zum Zwecke von Aufzeichnungen geregelt.

Das pädagogische  Fachpersonal der Landeshauptstadt Saarbrücken unterliegt der Verschwiegenheitsverpflichtung.

4.9 Personalstellen, Fortbildungsstrategie und –bedarf, Supervision

Dem städtischen Personal unserer Einrichtung wird als Richtwert die Anzahl von fünf Fortbildungstagen pro Kalenderjahr vorgegeben. Themen für diese Fortbildungstage werden gemeinsam mit der Leitung vor Ort besprochen und durch sie gegebenenfalls auf den Dienstweg zur Genehmigung gebracht. Inhalte der Fortbildung sollen sich nach dem Bedarf für die Einrichtung richten, sowie zur individuellen  beruflichen Weiterentwicklung der Mitarbeiter dienen.

Von Trägerseite aus werden bestimmte Fortbildungsinhalte wie, Erste Hilfe am Kind, Sicherheitstraining, Verhalten im Brandfall, Hygieneschulung, Praxisanleitung etc. vorgegeben.

Des Weiteren unterstützt der Träger nach Genehmigung, die Berufliche Weiterentwicklung des Personals durch berufsbegleitende Studiengänge, Weiterbildungen und Schulungen.

Leitungskräfte treffen sich regelmäßig zu Leitungskonferenzen und jährlich zu einem zweitägigen Leitungsseminar.

Wir kooperieren u.a. mit folgenden Fortbildungsträgern: Stadteigene Fortbildungsangebote, Landesjugendamt, LPM/ LPH, Institut für lebenslanges Lernen, FH Saarbrücken, Fortbildungsangebote der GEW etc..

4.10 Planung der pädagogischen Arbeit (Großteams/Kleinteams etc., Dienstplangestaltung)

Aufgrund der starken Verzahnung mit dem Schulbereich und der Umsetzung des Bezugserziehermodells, welches besagt, dass eine pädagogische Fachkraft immer einer konkreten Klasse zugeordnet ist, wir den ganzen Schultag von der Unterrichtsphase über das Mittagessen, Hofpausen über den Nachmittagsblock bis hin zum Hort die Kinder begleiten, sind Absprachen und Strukturen von äußerster Wichtigkeit.

So ist das pädagogische Fachpersonal mindestens einen Vormittag im sog. zweiten Unterrichtsblock als Doppelbesetzung in der Klasse im Unterricht eingesetzt.

In der ungebundenen Mittagsfreizeit werden möglichst die Kinder der Bezugsklasse während der Hofpause und beim Mittagessen begleitet.

Im sogenannten dritten Block am Nachmittag werden durch die Erzieher pädagogische Freizeitangebote im sozialpädagogischen Bereich oder in AG- Form angeboten.

Der Hort nutzt die gleichen pädagogisch ausgestalteten Räumlichkeiten des sozialpädagogischen Bereiches, die den Kindern  bekannt und vertraut sind.

Schüler in einer solchen Vielfalt von Lebenssituationen zu begleiten bedarf des Austausches aller an der Erziehung der Kinder beteiligten Berufsgruppen (Lehrer, Erzieher, Förderlehrer, Integrationshelfer etc…)

Um diesen Austausch zu gewährleisten gibt es folgende Teamgesprächs- Struktur:

  • Sozialpädagogisches Team aller Erzieher, wöchentlich montagmorgens
  • Klassenstufenteam: beide Klassenlehrer, Lehrer und Förderlehrer der Klassenstufe, beide Bezugserzieher der jeweiligen Klassen wöchentlich an jeweils dem vorgesehenen Wochentag
  • Lehrerteam: Lehrer und die sozialpädagogische Leitung, Sekretariat, Förderlehrer umlaufend vierzehntägig freitagnachmittags
  • Leitungskonferenz: Schulleitung und Vertretung, sozialpädagogische Leitung und Vertretung Freitagvormittags, Sekretariat
  • Schul- und Gesamtkonferenz halbjährlich

4.11 Arbeitsorganisation (Verantwortlichkeiten, Informationsfluss)

Der Hortbereich und die Ferienbetreuung liegen in alleiniger Verantwortung der sozialpädagogischen Leitung und ihrer Stellvertretung, sie sind gegenüber den Erzieherinnen und Erziehern und anderem sozialpädagogischen Personal weisungsbefugt.

Von Teambesprechungen werden Teamprotokolle angefertigt und in dem Personal  zugänglichen Ordnern abgeheftet. Informationen werden auf dem dafür vorgesehenen Platz ausgelegt und am Flipchart ausgewiesen.

Die Schulleitung und die Stellvertretung tragen unter Mithilfe der Teilbereichsleitung (Sozialpädagogischer Bereich) die Verantwortung für den Schulalltag und die dazugehörige Lehrerschaft bis Schulende um viertel vor vier (freitags 12:20 Uhr).

Protokolle der Teambesprechungen werden via E-Mail an Lehrerschaft und Erziehungspersonal weitergeleitet.

Der Schulbereich und der sozialpädagogische Bereich sind per Kooperationsvertrag zur Zusammenarbeit verpflichtet.